Zum Inhalt springen
News Immer mehr Schweizer wohnen im Eigenheim

Immer mehr Schweizer wohnen im Eigenheim

Immer mehr Schweizer wünschen sich ein Eigenheim.

Im Jahr 1990 lag die Wohneigentumsquote bei 31,3 %, im Jahr 2000 bei 34,6 %. 2014 betrug sie bereits 37,4 %, Tendenz weiter steigend.

Im internationalen Vergleich ist das der geringste Anteil unter allen europäischen Ländern. In Deutschland wohnen circa 45 % der Bürger im Eigenheim, in Österreich 57 %, in Grossbritannien sogar fast 70 %. Das Bundesamt für Wohnungswesen nennt verschiedene Gründe für die geringe Wohneigentumsquote.

Unter anderem war es bis zum Jahr 1965 ausser im Wallis nicht möglich in Mehrfamilienhäusern Wohneigentum zu bilden.

Seitdem es jedoch ermöglicht wurde, ist ein starker Anstieg des Stockwerkeigentums zu verzeichnen. Ein anderer Grund für die relativ niedrige Eigentumsquote liegt im ungünstigen Verhältnis zwischen Baukosten bzw. Kosten für den Eigentumserwerb und den durchschnittlichen Einkommen.

Vorteile des Wohneigentums

Selbstgenutztes Wohneigentum hat unbestrittene Vorteile: Beispielsweise die grössere Wohnsicherheit, denn es kann einem als Eigentümer nicht gekündigt werden und auch die Miete kann nicht erhöht werden. Ausserdem bietet eine selbstgenutzte Immobilie eine höhere Individualität, denn die Wohnung oder das Haus können nach eigenen Vorstellungen und gemäss den individuellen Bedürfnissen gestaltet werden. Ausserdem gibt es Steuervorteile in der Schweiz für Eigenheimbesitzer. Deshalb entscheiden sich immer mehr Schweizer dafür, Wohneigentümer zu werden und ein Eigenheim zu bauen oder zu erwerben.

Welcher Haustyp ist der Richtige?

Je nachdem welche Ansprüche an das neue Eigenheim gestellt werden und welcher finanzielle Rahmen gegeben ist, kann man sich für ein freistehendes Einfamilienhaus, ein Reihenhaus beziehungsweise eine Doppelhaushälfte oder eine Eigentumswohnung entscheiden.

  • Einfamilienhäuser sind aufgrund von Grundstücks-, Erschliessungs-, Bau-, Energie- und Transportkosten vergleichsweise kostenintensiv. Dafür bietet das Einfamilienhaus deutliche Vorteile, denn das Gebäude muss nicht geteilt werden und man kann die Immobilie individuell an die eigenen Wünsche und Bedürfnisse anpassen.
  • Reihen- oder Doppelhäuser bieten ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis durch geringeren Landverbrauch und – wenn die technische Infrastruktur gemeinsam genutzt wird – auch Ersparnis beispielsweise bei den Heizungskosten. Reihen- und Doppelhäuser bieten jedoch weniger Privatsphäre als ein Einfamilienhaus, oft sind nur auf zwei oder drei Seiten Fenster angebracht und die Zimmer sind vergleichsweise klein.
  • Beim Kauf einer Eigentumswohnung bzw. von Stockwerkseigentum muss man den Unterhalt der Liegenschaft nicht alleine tragen. Um grössere Unterhaltsarbeiten abzudecken, zahlen alle Parteien Rücklagen in einen Erneuerungsfond ein. Ein Nachteil beim Stockwerkseigentum ist, dass es beim engen Zusammenleben zu Streitigkeiten mit den Nachbarn kommen kann.

Welcher Standort? Kaufen oder bauen?

Nachdem die Entscheidung für einen Immobilientyp getroffen wurde, muss man bestimmen, welcher Standort gewählt werden soll und welche Anforderungen an die Infrastruktur, Einkaufsmöglichkeiten, Post, Kindergarten, Schulen und Verkehrsanbindung, gestellt werden. Entscheidet man sich für ein Haus im Grünen kann es sein, dass man sich ein (Zweit-)Auto anschaffen muss. Ausserdem muss man beschliessen, ob man eine bestehende Immobilie kaufen oder ob man das neue Eigenheim selbst bauen möchte.

Als Bauherr unbedingt Referenzen einholen

Bevor man Bauherr wird, sollte man sich unbedingt Referenzen über die Architekten, Handwerker oder Generalunternehmer einholen, mit denen das geplante Bauprojekt umgesetzt werden soll. Vor dem finalen Vertragsabschluss ist unbedingt Vorsicht geboten und die Verträge sollten im Vorfeld gut geprüft und das Kleingedruckte genau gelesen werden. Auch bei der Zahlungsabwicklung sollte man umsichtig vorgehen und stets nur das zahlen, was wirklich gebaut wurde.

Unabhängige Bauherrenbegleiter helfen

Zeit- und Kostendruck auf der Baustelle führen dazu, dass es auf Baustellen häufig Baupfusch gibt. Für unerfahrene Bauherren ist dieser Pfusch oft nicht zu erkennen. Unabhängige Bauherrenbegleiter können den Bauherren dabei helfen, Kosten, Termine und die Qualität des eingesetzten Materials und der ausgeführten Arbeiten zu überwachen. Ein Bauberater kann etwaige Probleme frühzeitig erkennen und während der verschiedenen Bauphasen die entsprechenden Bauabnahmen auf der Baustelle durchführen. Als erfahrener Fachmann kann er professionell Mängellisten inklusive dazugehörigem Zeitplan zur Behebung etwaiger Mängel erstellen.

Wenn Mängel nach der Bauabnahme auftreten

Werden offensichtliche Mängel bei einer Bauabnahme nicht erkannt und direkt beanstandet, gelten sie als genehmigt. Zweifelhafte Mängel wie Feuchtspuren sollten bei der Bauabnahme protokolliert werden, sollten sich daraus Probleme ergeben, kann man auf das Abnahmeprotokoll zurückgreifen. Bei Mängeln an Einrichtungen oder Installationen, die erst nach dem Einzug bemerkt werden können, können in den ersten zwei Jahren nach der Bauabnahme – am besten schriftlich – gerügt werden. Verdeckte Mängel können bis zu fünf Jahre nach der Abnahme beanstandet werden, verheimlichte oder verschwiegene Mängel bis zu zehn Jahre danach.

Quellen und Tipps:

Schlagwörter:

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen