
AKW Schweiz: Geschichte, Entwicklung, Abstimmung
Atomkraftwerke in der Schweiz – the never ending Story Am 18. Juni 2026 hat die grosse Kammer (Schweizer Nationalrat) das 2017 vom Volk beschlossene Verbot
Tiefe Täler, hohe Berge, unterschiedliche Ethnien, diverse Religionen, vier Landessprachen, massive Unterschiede zwischen dem Stadt- und Landleben: Es gibt vieles, was die Schweizer trennt. Es gibt aber auch einiges, was sie verbindet. Dazu zählt auch das politische System der Schweiz. Dieses ist in dieser Form weltweit einzigartig. Heute läuft das politische System der Schweiz meistens wie ein Schweizer Uhrwerk. Wie dieses benötigt es aber auch Aufmerksamkeit und gegebenenfalls Anpassungen, um wie gewünscht zu funktionieren. Wir skizzieren die Funktionsweise sowie Institutionen und gehen dabei insbesondere auf das Regierungssystem der Schweiz, die politischen Parteien der Schweiz sowie die Schweizer Politik ein.
Die Themen im Überblick:
Die Grundlage des Regierungssystems der Schweiz ist die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Wichtig für die Schweizer Politik ist die Tatsache, dass die Bundesverfassung über allen Gesetzen und Verordnungen steht. Sie trat – mit der Gründung der Schweiz als moderner Bundesstaat – im Jahr 1848 in Kraft. Es erfolgten allerdings immer wieder Anpassungen.
Historisch bedeutsam sind vor allem die Totalrevisionen der Jahre 1874 und 1999. Aus der Bundesverfassung ergeben sich zentrale Aspekte, die das Regierungssystem der Schweiz prägen.
Dabei handelt es sich vor allem um:
Die Schweiz gilt als eine der ältesten durchgehenden Demokratien der Welt.Dabei ist das sogenannte Demokratieprinzip – nach dem alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht – gleich an mehreren Stellen der Bundesverfassung verankert.
Allgemein handelt es sich beim Föderalismus um ein Organisationsprinzip, bei dem ein Land aus mehreren Gliedstaaten besteht, die eine mehr oder weniger stark ausgeprägte Teilautonomie geniessen.Im Fall der Schweiz handelt es sich bei diesen Gliedstaaten um die 26 Kantone. Zeichen ihrer weitgehenden Unabhängigkeit sind etwa eigene Regierungen, Gerichte und sogar Verfassungen. Der schweizerische Föderalismus erstreckt sich bis auf die – insgesamt rund 2.100 – Gemeinden innerhalb der einzelnen Kantone.
Wie für moderne Demokratien üblich, herrscht auch in der Schweiz Gewaltenteilung.
Dementsprechend sind die ausführende (Exekutive), gesetzgebende (Legislative) und rechtsprechende (Judikative) Macht voneinander getrennt.Diese Gewaltenteilung erstreckt sich in der Schweiz über alle drei Ebenen. Zudem dürfen einzelne Personen nicht mehrere mit Macht verbundene Ämter in unterschiedlichen Bereichen ausüben. Dementsprechend verhindert in der Alpenrepublik also die horizontale, vertikale und personelle Gewaltentrennung eine übergrosse Machtkonzentration.
Auf der Ebene des Staates obliegt die Exekutive dem sogenannten Bundesrat. Dabei handelt es sich um ein siebenköpfiges Gremium, das die Schweiz regiert. Ihm steht der Bundespräsident vor.
Dieser hat allerdings keine besonderen Vollmachten, sondern vor allem repräsentative Aufgaben. Zwar gibt es zudem einen Bundeskanzler. Dieser gehört jedoch nicht dem Bundesrat an und agiert eher als Organisator und Verwalter.
Die oberste judikative Behörde der Schweiz ist das Bundesgericht. Zudem existieren auf dieser Ebene noch das Bundesstraf- und das Bundesverwaltungsgericht.
Die Gesetzgebung auf Bundesebene obliegt der Bundesversammlung, die aus zwei Kammern – National- und Ständerat – besteht. Sie wählt sowohl Bundesräte als auch Bundesrichter
Zwischen den einzelnen Kantonen gibt es bei der Organisation und Benennung der einzelnen Gremien teilweise Unterschiede.
Für die Exekutive ist aber meistens ein Regierungs- oder Staatsrat verantwortlich, während die Legislative häufig dem dortigen Parlament bzw. einem Kantons- oder Landrat obliegt.
Die Rechtssprechung auf der Kantonsebene übernehmen Ober-, Kantons- und Verwaltungsgerichte.
Die ausführende Macht auf der Ebene der Gemeinden hat der Gemeinde- oder Stadtrat inne.
Auf der judikativen Ebene existieren neben Bezirksgerichten oder Schlichtungsbehörden auch Friedensrichter.
Für die Legislative auf dieser Ebene ist entweder ein Gemeide- bzw. Stadtparlament oder die Gemeindeversammlung verantwortlich.
Über die bestehende repräsentative Demokratie hinaus bietet die Schweiz noch eine weitere Form der Volksbeteiligung. Dabei handelt es sich um die direkte Demokratie, die Schweizerinnen und Schweizern besondere Mitbestimmungsrechte gewährt.
Etwa viermal pro Jahr sind die etwa 5,5 Millionen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, durchschnittlich über 15 Sachfragen an der Urne oder per Brief abzustimmen.
Dabei ist die direkte Demokratie – im Unterschied zu vielen anderen Ländern – nicht nur auf der Ebene des Bundes, sondern in ähnlicher Form auch auf der Kanton- und Gemeindeebene ausgeprägt.Wir konzentrieren uns aber hier auf die Bundesebene. Unterscheiden lassen sich im Rahmen der direkten Demokratie folgende Beteiligungsinstrumente:
Über von der Bundesversammlung verabschiedete Erlasse und Gesetze können Schweizer Bürgerinnen und Bürger eine Abstimmung beantragen.
Damit es zu einer Volksabstimmung kommt, müssen sie binnen 100 Tagen nach Veröffentlichung des Textes von Erlass oder Gesetz mindestens 50.000 Unterschriften vorlegen.
Das obligatorische Referendum betrifft geplante Verfassungsänderungen durch das Parlament. Diesen muss das Schweizer Volk mehrheitlich zustimmen. Das betrifft beispielsweise auch einen geplanten Beitritt des Landes zu einer supranationalen Organisation.
Hier besteht für Schweizerinnen und Schweizer die Möglichkeit, aktiv Vorschläge zur Verfassungsmodifikation einzureichen.
Eine Volksabstimmung darüber wird erforderlich, wenn mindestens 100.000 Unterschriften innerhalb von 18 Monaten zusammenkommen.Eine Besonderheit liegt darin, dass Behörden die Option haben, einen Gegenvorschlag in die Abstimmung einzubringen.
Die politischen Parteien der Schweiz spiegeln die Meinungsvielfalt in der Alpenrepublik in besonderem Mass wider.Denn hier gibt es im Unterschied zu vielen anderen Ländern mehr relevante Parteien, da das Verhältniswahlrecht auch kleineren politischen Kräften den Weg ins Parlament erleichtert. Die wichtigsten politischen Parteien der Schweiz – absteigend geordnet nach ihrem Stimmanteil bei der letzten Nationalratswahl – sind derzeit:
Bei der SVP handelt es sich um eine rechtspopulistische sowie gesellschafts- und nationalkonservative Partei. Sie entstand 1971 durch die Fusion der Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei mit den Demokratischen Parteien der Kantone Glarus sowie Graubünden.
Die SP vertritt klassische sozialdemokratische Positionen und lässt sich im Parteienspektrum Mitte-links einordnen. Die Gründung der traditionsreichen Partei erfolgte bereits im Jahr 1888.
Prägend für die rechtsliberale FDP ist die Verbindung von Gesellschafts- und Wirtschaftsliberalismus. Sie ging 2009 aus dem Zusammenschluss der damaligen Freisinnig-Demokratischen Partei mit der Liberalen Partei der Schweiz hervor.
Wie ihr Name bereits andeutet, ist die – 2021 aus der Fusion von Christlichdemokratischer Volkspartei und Bürgerlich-Demokratischer Partei entstandene – Gruppierung im politischen Zentrum zu verorten. Darüber hinaus vertritt sie vor allem christdemokratische und konservative Positionen.
Die Grüne Schweiz trat zuvor lange unter dem Namen Grüne Partei der Schweiz (GPS) an. Die im linken politischen Zentrum anzusiedelnde und 1981 gegründete Partei macht sich vor allem für eine ökologisch nachhaltige Gesellschaft und soziale Gerechtigkeit stark.
Die zweite grüne Partei spaltete sich von der GPS ab und besteht seit 2007 als nationale Partei. Sie ist in der politischen Mitte einzuordnen und möchte klassische grüne Anliegen mit Wirtschaftsliberalismus bzw. der freien Marktwirtschaft verbinden.
Die Schweizer Politik ist auch von einigen Verhaltensweisen und Prinzipien geprägt, die nicht oder zumindest nicht direkt aus der Bundesverfassung hervorgehen. Gleichwohl beeinflussen sich diese und das politische System der Schweiz wechselseitig.
Hierbei handelt es sich vor allem um:
- Konkordanzsystem
- Konsensorientierung
- Subsidiaritätsprinzip
- Zauberformel
Typisch für das Schweizer Modell der Politik ist es, alle hinreichend grossen politischen Kräfte in die Regierung institutionell einzubinden.Dieses sogenannte Konkordanzsystem hat sich im Laufe des 20. Jahrhunderts entwickelt.
Geprägt ist die Schweizer Politik durch eine ausgesprochene Konsensorientierung.
Politische Entscheidungen fallen hier in der Regel nicht durch isolierte Initiativen einzelner Parteien. Vielmehr führen Kompromisse und Verhandlungen zum Ziel.Dementsprechend erfolgt eine Anpassung von Reformen so lange, bis eine breite Mehrheit diese unterstützt. Diese historisch gewachsene Praxis hilft dabei, Konflikte zu vermeiden und reduziert das Risiko von Blockadehaltungen.
Dieses Prinzip besagt in seiner allgemeinen Form, dass eine übergeordnete Einheit nur das regeln soll, was eine kleinere nicht übernehmen kann.
Bezogen auf das politische System der Schweiz sind auf diese Art die Kompetenzen zwischen Gemeinden, Kantonen und Bund aufgeteilt.So übernehmen die Gemeinden alle Aufgaben, die sie eigenständig bewältigen können. Aufgaben, bei denen das nicht der Fall ist, obliegen dann den Kantonen. Wenn sie diese nicht selbst (effizient) regeln können, ist schliesslich der Bund gefragt.
Eigentlich ist die Zauberformel nur eine reale Ausgestaltung des Konkordanzsystems. Der Begriff hat aber in den letzten Jahrzehnten eine so grosse Prominenz erlangt, dass er hier nicht fehlen darf. Die Zauberformel verweist direkt auf die (parteipolitische) Zusammensetzung des Schweizer Bundesrats. Die Formel spiegelt dabei das politische Kräfteverhältnis im Parlament wider und ist dementsprechend nicht starr, sondern flexibel.
© schweiz-kantone.ch, 24.6.2025, Autorenteam

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