Subsidiaritätsprinzip
Dieses Prinzip besagt in seiner allgemeinen Form, dass eine übergeordnete Einheit nur das regeln soll, was eine kleinere nicht übernehmen kann.
Bezogen auf das politische System der Schweiz sind auf diese Art die Kompetenzen zwischen Gemeinden, Kantonen und Bund aufgeteilt.
So übernehmen die
Gemeinden alle Aufgaben, die sie eigenständig bewältigen können. Aufgaben, bei denen das nicht der Fall ist, obliegen dann den
Kantonen. Wenn sie diese nicht selbst (effizient) regeln können, ist schliesslich der
Bund gefragt.
Diese Vorgehensweise fördert lokale Lösungen und bindet das Schweizer Volk stärker in Entscheidungsprozesse ein.